Unsere Leistungen
Die Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß und gehört zu den Gesundheits- bzw. zu den Medizinalfachberufen. Sie gilt als hochangesetzte Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld. Die Podologie hat zwar mit pflegerischen Maßnahmen zu tun, ist aber nicht zu verwechseln mit der Pflege im Sinne von Kosmetik bzw. Pediküre.
Seit dem Jahr 2003 dürfen sich nur noch solche Personen “Medizinischer Fußpfleger / Medizinische Fußpflegerin” nennen, die im Besitz einer staatlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung sind.
Leider hat das Gesetz ein paar Unzulänglichkeiten. So ist lediglich die Verwendung der Bezeichnung “Medizinischer Fußpfleger” bzw. “Medizinische Fußpflegerin” geschützt, nicht aber die Leistung medizinische Fußpflege. Somit dürfen zwar alle Nichtpodolog(inn)en sich nur noch Fußpfleger nennen, sie dürfen aber weiterhin die medizinische Fußpflege anbieten. Das schafft leider nicht die für Sie notwendige Transparenz. Deshalb habe ich für Sie den Unterschied zwischen Fußpfleger oder Podologe” noch einmal herausgearbeitet.
Nur durch die fundierte Ausbildung ist der Podologe / die Podologin in der Lage, sogenannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker fachgerecht zu behandeln. Das erworbene Fachwissen trägt mit dazu dabei, frühzeitig Fußerkrankungen zu erkennen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.